Inzahlungnahme · Deutschland
Inzahlungnahme in Deutschland — so geht’s
In Deutschland heißt das Inzahlungnahme: Sie geben Ihr aktuelles Fahrzeug an den Händler ab, der Wert wird vom Preis des neuen Autos abgezogen. Verkaufen und kaufen in einem Schritt.

Inzahlungnahme in 5 Schritten
- 01
Bewertung
Online-Vorabwertung anhand von Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand und Zustand. Das verbindliche Angebot folgt nach Besichtigung.
- 02
Expertise
Der Händler prüft Ihr Fahrzeug: Karosserie, Innenraum, Reifen, Servicehistorie und die letzte HU/TÜV-Prüfung.
- 03
Angebot und Vertrag
Der Inzahlungnahmewert wird vom Neupreis abgezogen. Alle Beträge stehen schriftlich im Kaufvertrag.
- 04
Kreditablösung
Besteht noch Finanzierung, holt der Händler die Ablösesumme (Ablösebescheinigung) bei der Bank ein; die Schuld wird vom Inzahlungnahmewert abgezogen.
- 05
Übergabe und Abmeldung
Sie übergeben Schlüssel und Unterlagen. Die Abmeldung übernimmt meist der Händler; informieren Sie auch Ihre Versicherung über den Verkauf.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil IIFahrzeugbrief; bei Finanzierung oft bei der Bank
- Personalausweis oder ReisepassDaten müssen mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen
- Letzter HU/TÜV-BerichtGültige Hauptuntersuchung wirkt sich positiv aus
- ServiceheftLückenlose Wartungshistorie verbessert das Angebot
- Alle SchlüsselFehlt der Ersatzschlüssel, kann das Angebot sinken
- AblösebescheinigungNur bei finanzierten Fahrzeugen
Was beeinflusst den Inzahlungnahmewert?
Die beiden wichtigsten Faktoren.
Vollständige Wartungsnachweise schaffen Vertrauen.
Unfallgeschichte muss offen angegeben werden.
Beliebte Modelle und Antriebe sind oft wertvoller.
Navigation, Anhängerkupplung, Winterreifen sind Pluspunkte.
Ein gepflegtes Fahrzeug erzielt ein besseres Angebot.
Inzahlungnahme oder Privatverkauf?
Inzahlungnahme beim Händler
- Verkaufen und kaufen in einem Termin
- Keine Käufersuche, keine Anzeigen
- Abmeldung und Kreditablösung im Autohaus
- Deutlich geringeres Haftungsrisiko nach dem Verkauf
Privatverkauf
- Oft etwas höherer Erlös
- Anzeigen, Termine und Probefahrten kosten Zeit
- Zahlung und Vertragssicherheit liegen bei Ihnen
- Abmeldung und Meldungen erledigen Sie selbst
Häufige Fragen
Kann ich ein noch finanziertes Fahrzeug in Zahlung geben? ${ICON.chev}
Ja. Der Händler ermittelt die Ablösesumme bei Ihrer Bank und löst den Kredit ab. Ist der Inzahlungnahmewert höher als die Restschuld, wird die Differenz vom Neupreis abgezogen; ist er niedriger, kann die Differenz in die neue Finanzierung einfließen.
Fällt auf den Inzahlungnahmewert Umsatzsteuer an? ${ICON.chev}
Als Privatperson zahlen Sie beim Abgeben an den Händler keine Umsatzsteuer. Händler verkaufen Gebrauchtwagen meist nach Differenzbesteuerung (§25a UStG). Bei Firmenwagen kann es anders sein — fragen Sie Ihren Steuerberater.
Wer kümmert sich um die Abmeldung? ${ICON.chev}
Bei der Inzahlungnahme übernimmt das meist der Händler. Achten Sie darauf, dass es im Vertrag steht, und melden Sie den Verkauf Ihrer Versicherung.
Geht auch ein Fahrzeug ohne gültige HU/TÜV? ${ICON.chev}
Ja, aber Prüfkosten und mögliche Reparaturen mindern das Angebot. Ein gültiger HU-Nachweis führt in der Regel zu einem besseren Preis.
Wie lange ist ein Angebot gültig? ${ICON.chev}
Die Online-Vorabwertung dient der Orientierung. Das verbindliche Angebot folgt nach der Expertise und gilt meist nur begrenzt — prüfen Sie die Frist im Vertrag.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.